Allgemeine Geschäftsbedingungen
ilvi GmbH
Am Innovationspark 10
A-8020 Graz
- (nachfolgend „ilvi“ genannt) -
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ilvi erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn ilvi ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn ilvi in Kenntnis abweichender Bedingungen die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
1.3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen ilvi und dem Kunden, selbst wenn bei Vertragsabschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.4) ilvi behält sich vor, die AGB
jederzeit zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen in angemessener Frist
informiert. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde den
Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
2. Angebote und Vertragsabschlüsse
2.1) Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten von ilvi sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere für technische Angaben, Spezifikationen und sonstige Informationen in Dokumentationen und Verkaufsunterlagen. Änderungen oder Irrtümer in den Unterlagen bleiben vorbehalten.
2.2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ilvi zustande oder, falls eine solche nicht erfolgt, spätestens durch Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung. Mündliche Absprachen oder Nebenabreden werden nur dann wirksam, wenn sie von ilvi schriftlich bestätigt werden.
2.3) Modelländerungen, Software-Updates sowie Änderungen in der technischen Spezifikation bleiben ilvi vorbehalten, sofern die grundsätzlichen Funktionen und Eigenschaften der Produkte und Software dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.
2.4) Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen zu Verkaufsverträgen, die auf Wunsch des Kunden erfolgen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von ilvi. Solche Änderungen können Mehrkosten verursachen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
2.5) An sämtlichen dem Kunden überlassenen
Unterlagen, wie etwa Angeboten, Spezifikationen, Abbildungen, Zeichnungen und
ähnlichem, behält sich ilvi das uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrecht
vor. Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von
ilvi weder vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht noch anderweitig
verwendet werden.
3. Lieferung und Installation
3.1) Zugesagte Lieferfristen oder Liefertermine werden von ilvi nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden. ilvi behält sich das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
3.2) Lieferverzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs von ilvi liegen, insbesondere durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder Lieferverzögerungen seitens Vorlieferanten, berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. In diesen Fällen ist ilvi berechtigt, die Lieferfristen angemessen zu verlängern oder vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten.
3.3) Sollte ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt sein, tritt Verzug erst ein, wenn ilvi eine angemessene Nachfrist überschritten hat. Diese Nachfrist beträgt mindestens vier Wochen oder die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
3.4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über, spätestens jedoch mit der Absendung der Ware aus dem Lager von ilvi oder dem Lager eines Lieferanten. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Übernahme der Transportkosten durch ilvi.
3.5) Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden von ilvi nicht möglich ist, ist ilvi berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Mit Beginn der Lagerung gilt die Ware als geliefert und der Vertrag als erfüllt.
3.6) Die Installation und Inbetriebnahme
von Hardware- und Softwarelösungen durch ilvi erfolgt nur, wenn dies
ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Die Kosten für Installation und
Schulung werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde.
4. Zahlungsbedingungen
4.1) Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Rechnungen von ilvi innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn sie auf dem Konto von ilvi eingegangen sind.
4.2) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist um mehr als 14 Kalendertage behält sich ilvi das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von 10,-€ pro Mahnung zu erheben. ilvi ist berechtigt, ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.
4.3) ilvi behält sich das Recht vor, eingehende Zahlungen nach eigenem Ermessen auf mehrere offene Forderungen zu widmen, unabhängig von einer etwaigen anderslautenden Bestimmung des Kunden.
4.4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist ilvi berechtigt, sämtliche weiteren Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. ilvi kann darüber hinaus Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheiten für künftige Lieferungen verlangen.
4.5) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder
Zurückbehaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ilvi schriftlich anerkannt
wurden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1) ilvi behält sich das Eigentum an sämtlichen von ilvi gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten, Zinsen und sonstiger Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsbeziehung, vor. Dies gilt auch für Forderungen aus vorangegangenen Geschäften.
5.2) Im Falle von Forderungsabtretungen im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts an andere Lieferanten, werden diese erst wirksam, sobald der gegenwärtige Eigentumsvorbehalt von ilvi erloschen ist.
5.3) Die Installation der von ilvi gelieferten Software sowie die Einschulung des Kunden auf dieser Software sind im Verkaufspreis nicht enthalten, ebenso wenig wie der Aufbau und die Einschulung am Gerät selbst. Dies gilt auch für Updates, Nachrüstungen und Erweiterungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
5.4) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und diese, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, gegen Verlust oder Beschädigung ausreichend zu versichern.
5.5) Sollten Leihgeräte vorübergehend zur
Verfügung gestellt werden, verbleibt das Eigentum bei ilvi. Der Kunde haftet
während der Leihdauer für Verlust oder Beschädigung der Geräte und verpflichtet
sich, diese in einwandfreiem Zustand an ilvi zurückzugeben. Für
Reparaturkosten, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, kommt der Kunde auf.
6. Gewährleistung und Haftung für Hardware
6.1) ilvi gewährleistet, dass die gelieferte Hardware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweist. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde.
6.2) Offensichtliche Mängel an der gelieferten Hardware müssen dem ilvi ServiceDesk unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Empfang der Ware, schriftlich gemeldet werden. Verborgene Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Die verspätete Anzeige von Mängeln schließt Gewährleistungsansprüche aus.
6.3) Im Falle berechtigter Mängelrügen leistet ilvi nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist der Ersatz nicht möglich, kann der Kunde Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln, sind ausgeschlossen, es sei denn, ilvi handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
6.4) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die gelieferten Waren unsachgemäß verwendet, gewartet, verändert oder durch den Einsatz nicht zugelassener Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien beschädigt wurden. Ebenso erlischt die Gewährleistung bei Eingriffen Dritter, die nicht von ilvi autorisiert sind.
6.5) ilvi haftet für Schäden nur, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ilvi nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und auf einen Betrag in Höhe des zweifachen Kaufpreises der betroffenen Hardware begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.6) Schäden, die durch den Transport oder
unsachgemäße Lagerung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Für den Transport der Ware haftet der Kunde, sobald die Ware an den
Frachtführer übergeben wurde, es sei denn, der Transport erfolgt durch ilvi
selbst oder einen von ilvi beauftragten Dienstleister.
7. Gewährleistung und Haftung für Software
7.1) ilvi gewährleistet, dass die bereitgestellte Software bei ordnungsgemäßer Installation und Nutzung im Wesentlichen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Software, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde.
7.2) Der Kunde ist verpflichtet, die Software unmittelbar nach Bereitstellung zu testen und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich dem ilvi ServiceDesk schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Bei verspäteter Anzeige von Mängeln erlöschen die Gewährleistungsansprüche des Kunden.
7.3) ilvi ist berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel der Software durch Bereitstellung einer neuen Version (Update) oder durch entsprechende Nachbesserung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, hat der Kunde das Recht auf Minderung (Herabsetzung des Preises) oder Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, ilvi handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
7.4) ilvi übernimmt keine Gewährleistung für Fehler, die auf unsachgemäße Nutzung, nicht durch ilvi autorisierte Änderungen der Software oder die Verwendung von Software in einer nicht vorgesehenen Systemumgebung zurückzuführen sind.
7.5) ilvi haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ilvi nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und auf einen Betrag in Höhe des zweifachen Preises der betroffenen Software beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.6) Updates, Fehlerkorrekturen und
Sicherheitsaktualisierungen werden im Rahmen der Softwarewartung
bereitgestellt. Für die Installation dieser Updates ist der Kunde
verantwortlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung
getroffen.
8. Rückgabe und Austausch von Hardware
8.1) Hardware, die durch den Kunden aus einem berechtigten Grund zurückgegeben werden soll, muss unbenutzt, originalverpackt und in einem wiederverkaufsfähigen Zustand sein. Der Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung durch eine schriftliche Rückgabemitteilung an ilvi erfolgen.
8.2) Rücksendungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ilvi werden nicht akzeptiert. Die Rücksendekosten trägt der Kunde, es sei denn, die Rückgabe erfolgt aufgrund eines von ilvi zu vertretenden Mangels oder einer Falschlieferung.
8.3) Nach der Prüfung der zurückgesendeten Hardware wird ilvi entscheiden, ob die Rücksendung akzeptiert und der Kaufpreis erstattet oder eine Ersatzlieferung vorgenommen wird. Bei Mängeln an der Hardware, die während der Gewährleistungsfrist auftreten und die nicht durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, erfolgt nach Wahl von ilvi entweder eine Reparatur oder der Austausch der defekten Hardware.
8.4) Der Austausch von defekter Hardware erfolgt nur, wenn der Mangel durch ilvi bestätigt wurde und ein Austausch notwendig ist, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Sollte die defekte Hardware nicht mehr verfügbar sein, wird ilvi nach Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzprodukt anbieten.
8.5) Hardware, die vom Kunden als Leihgerät
erhalten wurde, muss nach Ablauf der Leihfrist oder im Falle eines Defekts
unverzüglich und in einwandfreiem Zustand an ilvi zurückgesandt werden. Der
Kunde haftet für Schäden an der Leihhardware, die durch unsachgemäßen Gebrauch
oder Fahrlässigkeit entstanden sind.
9. Nutzungsrechte für Software
9.1) Mit dem Erwerb der Softwareprodukte von ilvi erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der jeweiligen Software. Die Software darf ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.
9.2) Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an der Software verbleiben bei ilvi oder deren Lizenzgebern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu dekompilieren oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist durch die vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften ausdrücklich gestattet.
9.3) Das Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht, die Software an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen, außer es wurde eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ilvi erteilt.
9.4) Weitere Details zur Nutzung der Software, einschließlich der Lizenzbedingungen und Einschränkungen, sind in den Softwarenutzungsbedingungen (EULA) geregelt, die dem Kunden bei der Installation zur Verfügung gestellt werden.
9.5) Der Kunde ist für die Einhaltung der
Lizenzbestimmungen verantwortlich und haftet für Verstöße gegen die
Nutzungsrechte.
10. Service- und Supportleistungen
10.1) ilvi bietet dem Kunden Service- und Supportleistungen im Zusammenhang mit den von ilvi gelieferten Software- und Hardwareprodukten an. Diese Leistungen umfassen insbesondere die Fehlerbehebung, Softwareaktualisierungen sowie allgemeine Unterstützung bei der Nutzung der Produkte.
10.2) Die genauen Bedingungen und der Umfang der Service- und Supportleistungen sind in der Service- und Supportvereinbarung geregelt, die zwischen ilvi und dem Kunden abgeschlossen wird. Diese Vereinbarung legt die Reaktionszeiten, Supportprozesse und den Umgang mit Vorfällen fest.
10.3) Der Kunde ist verpflichtet, die Service- und Supportleistungen gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen in Anspruch zu nehmen und die darin beschriebenen Pflichten zu erfüllen.
10.4) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, fallen zusätzliche Kosten für Supportleistungen an, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen.
10.5) Weitere Details zu den Service- und
Supportleistungen können der Service- und Supportvereinbarung entnommen werden.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ilvi und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
11.2) Als ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird,
soweit gesetzlich zulässig, Graz, Österreich vereinbart.
12. Datenschutz
12.1) ilvi verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten.
12.2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur in dem Umfang und zu dem Zweck, wie es zur Vertragserfüllung notwendig ist. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von ilvi einsehbar, die auf der Website unter https://www.ilvi.io/datenschutz zur Verfügung steht.
12.3) Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen (z. B. Einholen von Einwilligungen) zu ergreifen, um ilvi die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zu ermöglichen.
12.4) Sofern im Rahmen der Nutzung von Softwarelösungen durch den Kunden Daten von Dritten verarbeitet werden, bleibt der Kunde der Verantwortliche im Sinne der DSGVO und trägt dafür Sorge, dass die Verarbeitung den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. ilvi übernimmt als Auftragsverarbeiter im Rahmen der Nutzung der Software Lösungen die Verarbeitung der Daten gemäß den Vorgaben des Kunden und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
12.5) Weitere Regelungen zur Auftragsverarbeitung sind in der separaten Auftragsverarbeitungsvereinbarung festgehalten.